Mitgliederliste Genossenschaft
nach § 14 GenG
Software zur Führung der Mitgliederliste für Genossenschaften
Vorstände von Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet eine Mitgliederliste zu führen. In dieser List ist jedes Mitglied mit den vorgeschriebenen Mindestangaben einzutragen.
Das S&D Aktienregister – als intuitiv zu bedienende Anwendung – unterstützt Sie bei der Einhalt der gesetzlichen Vorgaben.
Die Module
Mit dem Hauptmodul des S&D Aktienregisters erfüllen Sie komfortabel alle gesetzlichen Anforderungen, die an die Führung der Mitgliederliste gestellt werden. Dies gilt für Genossenschaften, in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das S&D Aktienregister entspricht den Anforderungen des § 14 GenG.
Das S&D Aktienregister ist intuitiv und entlastet Sie bei der Pflege der Stammdaten oder der Besitzverhältnisse und erleichtert Ihnen das Reporting und den Daten-Export z.B. in eine Tabellenkalkulation.
Das Modul „Hauptversammlung“ vereinfacht Ihnen die Vorbereitung und Durchführung der General-/Hauptversammlung.
Das Modul „Dividendenzahlung“ berechnet die Höhe der Dividende unter Berücksichtigung der aktuellen Besitzverhältnisse und berechnet automatisch z.B. relevante Steuern und Abgaben entsprechend der landesspezifischen Vorgaben.
§ 14 Genossenschaftsgesetz (GenG)
Mit dem S&D Aktienregister haben Sie die optimale Software um die Aufgaben z.B. zur Führung der Mitgliederliste rechts- und revisionssicher zu bewältigen
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